Projektübersicht

Projektperimeter der Engpassbeseitigung.

Ausgangslage

Die 422 Kilometer lange A1 hat eine zentrale Bedeutung als schweizerische Hauptverkehrsader. Gemäss dem aktuellen Bericht «Verkehrsfluss Nationalstrassen» des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Ausgabe 2019) werden rund 38% der gesamten Fahrleistung aller Nationalstrassen auf ihr abgewickelt. Ihr Anteil an der Gesamtlänge des Netzes beträgt dabei lediglich rund 2,6 Prozent.

Auf der Autobahn A1 rund um Winterthur verkehren gemäss den aktuell verfügbaren ASTRA-Verkehrsdaten (2019) zu Spitzenzeiten bis zu 81’000 (Seuzach) bzw. 100’000 (Wülflingen) Fahrzeuge pro Tag. Trotz des leichten Rückganges der Verkehrszahlen in den Jahren 2017 bis 2019 gilt der Abschnitt Zürich-Nord bis Winterthur immer noch als grösster Stauschwerpunkt im Schweizer Hochleistungsstrassennetz. So steigt das Stauaufkommen insbesondere im Bereich Winterthur-Töss – Wülflingen weiterhin infolge «Überlastung» an. In den Räumen Anschluss Töss und Anschluss Wülflingen bestehen zudem zwei Unfallschwerpunkte.

Im Rahmen einer übergeordneten Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB «Region Glattal – Winterthur») wurde ein umfangreiches Spektrum an Lösungsmöglichkeiten entwickelt, untersucht und bewertet. Der an dieser Stelle vorgestellte Ausbau der A1 zwischen Winterthur-Töss und Winterthur-Ost ist nur ein Teil der ausgewählten Bestvariante, die u.a. auch das neue Netzelement zwischen der Verzweigung Zürich-Nord und einer neuen Verzweigung Baltenswil (Glattalautobahn) beinhaltet.

Morgendliche Stausituation im Bereich der Verzweigung Winterthur Ost in Fahrtrichtung Zürich.
© ASTRA Infrastrukturfiliale Winterthur

Projektziele

Im Rahmen dieses Engpassprojekts plant das Bundesamt für Strassen ASTRA die A1 zwischen Winterthur-Töss und Winterthur-Ost auf durchgehend 2×3 Fahrstreifen (6 Spurausbau) mit Spurergänzungen/Spuradditionen im Bereich von Anschlüssen und Verzweigungen (Wülflingen bis Ohringen und Oberwinterthur bis Winterthur-Ost) zu erweitern. Parallel zu dieser Engpassbeseitigung ist eine umfassende Instandsetzung der Strasseninfrastruktur geplant, sodass mindestens 15 Jahre lang keine Intervention nötig sein wird. Diese umfasst neben der Anpassung des Lärm- und Gewässerschutzes an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften auch die Erneuerung der von der Engpassbeseitigung nicht direkt betroffenen Anlagen (Kunstbauten, Entwässerung sowie Betriebs- und Sicherheitsausrüstung).

Voraussichtlicher Zeitplan

Aktuell
Vernehmlassung und Überarbeitung Generelles Projekt

Nach einer ersten Triage wurden bis Anfang 2018 die erfolgversprechenden Varianten hinsichtlich der Nachhaltigkeit (Kosten / Nutzen) bewertet, um eine wirtschaftlich tragbare Bestvariante zu erhalten. Diese wurde im Dezember 2019 dem Kanton Zürich und den betroffenen Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen wurden wo möglich Optimierungen vorgenommen. Insgesamt musste das Generelle Projekt aber insbesondere aufgrund von Differenzen im Teilbereich Töss Anfang 2021 sistiert werden. Das Generelle Projekt kann nach einer einvernehmlichen Lösungsfindung frühestens 2024 reaktiviert, bereinigt und nach der Ämterkonsultation dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.

2026/2027
Ämterkonsultation Generelles Projekt

Im Nachgang zur Vernehmlassung werden zudem die betroffenen Bundesämter befragt (Ämterkonsultation). Das ASTRA beurteilt die dazugehörigen Berichte und bereinigt das Projekt weiter und stufengerecht wo nötig.

2027
Genehmigung Generelles Projekt durch Bundesrat

Das Generelle Projekt wird frühestens 2027 dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Mit der Genehmigung erteilt der Bundesrat die politische Zustimmung zu den Eckwerten des Projektes und zur Weiterführung der Projektierungsarbeiten. Nach diesem Meilenstein können auch erste Landerwerbsgespräche geführt werden [FAQ].

2028 bis 2034
Projektierung Ausführungsprojekt und Plangenehmigungsverfahren

Im Ausführungsprojekt wird das Dossier aus dem Generellen Projekt soweit ergänzt, optimiert und ausgearbeitet, dass anschliessend die öffentliche Auflage inkl. Aussteckung im Gelände erfolgen kann. Nach der Behandlung möglicher Einsprachen wird die sogenannte Plangenehmigungsverfügung PGV rechtskräftig.

Je nachdem, ob gerichtliche Verfahren notwendig werden, kann diese Phase auch wesentlich mehr Zeit beanspruchen und die Engpassbeseitigung verzögern.

2034 bis 2037
Projektierung Detailprojekte und Ausschreibung der Bauarbeiten sowie Betriebs- und Sicherheitsausrüstung

Nach Genehmigung des Ausführungsprojekts werden die Teilprojekte so detailliert ausgearbeitet, dass eine Ausschreibung der Aufträge möglich ist. Diese erfolgt vermutlich in Etappen und in mehreren Baulosen.

früh. 2036
Baubeginn

Der Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2036 zu erwarten. Nach ersten Abschätzungen ist von einer Bauzeit von mindestens sechs Jahren auszugehen.

früh. 2043
Bauende

Das Bauende im Trasseebereich bedeutet noch nicht, dass das Projekt abgeschlossen ist. Zu diesem Zeitpunkt werden erste Fahrbahnen freigegeben; teilweise erfolgen noch allfällige Mängelbeseitigungen oder Markierungsarbeiten.

früh. 2044
Abschlussarbeiten/Inbetriebnahme

Abschliessend müssen die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) getestet werden. Hierzu gehört auch ein mehrmonatiger «scharfer» Probebetrieb. Daraus können allfällige Anpassungen hervorgehen, die noch nachgebessert werden müssen. Von nun an läuft auch die Garantiefrist der Unternehmen, welche zumeist fünf Jahre beträgt.

Kontakt

ASTRA – Infrastrukturfiliale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
E-Mail: winterthur@astra.admin.ch
Tel.: 058 480 47 11

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